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II. COVID-19-Sonderfreistellung für Schwangere

Neues aus der GesetzgebungSteuerrechtASoK 2022, 37 Heft 1 v. 1.1.2022

Mit der derzeit in Parlament befindlichen Novelle zum MSchG kommt es erneut zu einer Verlängerung der Freistellungsmöglichkeit für schwangere Arbeitnehmerinnen gemäß § 3a MSchG bis zum 31. 3. 2022. Am 16. 12. 2021 wurde im Plenum des Nationalrats und am 21.

Abstract aus Arbeits- und Sozialrechtskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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