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Austritt wegen Entgeltvorenthaltung: Einvernehmliche Zahlung durch vom Arbeitnehmer selbst durchgeführte Überweisung

Aus der aktuellen RechtsprechungSteuerrechtASoK 2021, 197 - 198 Heft 5 v. 1.5.2021

1. Gemäß § 26 Z 2 AngG ist es als wichtiger Grund anzusehen, der den Angestellten zum vorzeitigen Austritt berechtigt, wenn der Dienstgeber das dem Angestellten zukommende Entgelt ungebührlich schmälert oder vorenthält.

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