BMF, Kostenübernahme für Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel durch den Arbeitgeber, online abrufbar unter https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/oeffi-ticket.html
Da das Öffi-Ticket „zumindest“ am Wohn- oder Arbeitsort gültig sein muss, ist die Befreiung auch dann anwendbar, wenn es nur am Wohnort und nicht am Arbeitsort (bzw umgekehrt) gilt oder die Gültigkeit über den Wohn- oder Arbeitsort hinausgeht.