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BMF: Fragen und Antworten zum Öffi-Ticket

Praxis-News aus Sozialversicherungs-, Lohnsteuer- und Arbeitsrecht in KurzformSteuerrechtASoK 2021, 194 - 195 Heft 5 v. 1.5.2021

BMF, Kostenübernahme für Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel durch den Arbeitgeber, online abrufbar unter https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/oeffi-ticket.html

Da das Öffi-Ticket „zumindest“ am Wohn- oder Arbeitsort gültig sein muss, ist die Befreiung auch dann anwendbar, wenn es nur am Wohnort und nicht am Arbeitsort (bzw umgekehrt) gilt oder die Gültigkeit über den Wohn- oder Arbeitsort hinausgeht.

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