1. Kündigung und Befristung schließen einander grundsätzlich aus.
2. Die Nichtverlängerungsanzeige nach § 27 TAG ist keine Kündigungserklärung, sondern eine bloße Bekräftigung der durch den Arbeitsvertrag bzw durch das TAG vorgesehenen Beendigung durch Fristablauf. Eine Anfechtung der Nichtverlängerungserklärung in analoger Anwendung der §§ 105 ff ArbVG ist ausgeschlossen.