Im Falle einer Erkrankung an COVID-19 oder einer behördlich angeordneten Quaran-täne hat der Arbeitnehmer nach § 32 EpiG einen Anspruch auf eine Verdienstentgangsvergütung gegenüber dem Bund, für die der Arbeitgeber in Vorlage treten muss. Diese Arbeitgeberzahlung ist beitragspflichtig, weil das Gesetz bestimmt, dass der Bund dem Arbeitgeber auch die von diesem entrichteten Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung ersetzt.