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Kosten der Heilbehandlung als außergewöhnliche Belastungen

SteuerrechtAufsatzASoK 2021, 466 Heft 12 v. 1.12.2021

Nach der Verordnung über außergewöhnliche Belastungen sind nur Kosten, die durch eine Behinderung im Ausmaß einer festgestellten Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 25 % bedingt sind, als Kosten der Heilbehandlung zu qualifizieren und damit ohne Abzug eines Selbstbehalts zu berücksichtigen (BFG 10.

Abstract aus Arbeits- und Sozialrechtskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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