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Ruhen des Krankengeldes bei Entgeltfortzahlung nach § 5 Abs 1 EFZG in der Fassung BGBl I 2017/153

Aus der aktuellen RechtsprechungSteuerrechtASoK 2021, 441 - 442 Heft 11 v. 1.11.2021

1. § 5 Abs 1 EFZG in der Fassung BGBl I 2017/153 (wie auch § 9 Abs 1 AngG in der Fassung BGBl I 2017/153) sieht nunmehr ausdrücklich die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus auch bei einer einvernehmlichen Beendigung während aufrechter Arbeitsunfähigkeit vor. Ihrem Wortlaut nach nimmt die Regelung keine Rücksicht darauf, aus welchen Motiven oder auf wessen Initiative die einvernehmliche Beendigung vereinbart wurde.

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