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Regressverfahren nach § 334 ASVG – keine Bindung an Bescheid über die Leistungsgewährung hinsichtlich des Aufwandersatzanspruchs des Sozialversicherungsträgers

Aus der aktuellen RechtsprechungSteuerrechtASoK 2020, 238 - 240 Heft 6 v. 1.6.2020

1. Die Rechtsprechung, dass im Regressverfahren nach § 334 ASVG im Hinblick auf den Umfang des Aufwandersatzanspruchs des Sozialversicherungsträgers eine Bindung an den Bescheid über die Gewährung der Leistung besteht, wird, wenn der Schädiger an diesem Verfahren nicht beteiligt ist, nicht aufrechterhalten.

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