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Freistellung von Dienstnehmern, die zur COVID-19-Risikogruppe gehören

SteuerrechtAufsatzSebastian ZankelASoK 2020, 202 - 206 Heft 6 v. 1.6.2020

Im Zuge des Lockdowns infolge der SARS-COVID-02-Pandemie in Österreich mit 16. 3. 2020 äußerten zahlreiche Vertreter der österreichischen Bundesregierung ihre Besorgnis, dass COVID-19-Risikopatienten im Zuge ihrer Tätigkeitsverrichtung an COVID-19 erkranken und schwere gesundheitliche Folgen daraus resultieren könnten. Die daraufhin gesetzten rechtlichen Maßnahmen im Wege des 3. und 9. COVID-19-Gesetzes werfen einige rechtliche Probleme auf, die im Folgenden kurz besprochen werden sollen. Nicht in diesem Beitrag behandelt werden Fragestellungen zu § 32 EpidemieG und dem rückwirkenden Außerkrafttreten dieser Bestimmung durch Art 26 des 2. COVID-19-Gesetzes, obwohl an der rechtlichen Zulässigkeit der Ausgestaltung dieser Rechtsvorschriften erhebliche rechtliche Zweifel bestehen.

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