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Kein individualrechtlicher Anspruch auf „Nachzahlung“ für betriebliche Essenbons nach der Pensionierung

Aus der aktuellen RechtsprechungSteuerrechtASoK 2020, 38 - 40 Heft 1 v. 1.1.2020

1. Zwar können Arbeitnehmer auf eine Wohlfahrtseinrichtung als solche nicht vertrauen, weil deren Errichtung bzw deren Bestehen für sich allein noch keine Leistung des Arbeitgebers darstellt, die Inhalt der Einzelverträge werden könnte. Vom Arbeitgeber im Rahmen einer Wohlfahrtseinrichtung erbrachte entgeltwerte Leistungen, die keinen eindeutigen kollektiven Charakter in dem Sinn haben, dass sie von jedermann (objektiv) erkennbar ungeeignet sind, als individuelle Ansprüche Bestandteil der betroffenen Einzelarbeitsverträge zu werden (zB Betriebsausflug, Werkskindergarten), können aber – sofern die einzelnen Arbeitnehmer aufgrund der gegebenen Umstände auf einen entsprechenden Verpflichtungswillen des Arbeitgebers vertrauen können – einzelvertragliche Verpflichtungen des Arbeitgebers für die Zukunft auslösen.

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