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Schwerarbeitspension

Aus der aktuellen RechtsprechungSteuerrechtASoK 2020, 37 - 38 Heft 1 v. 1.1.2020

1. Der Gesetzgeber verfolgt die Absicht, nicht jede Art von schwerer Arbeit schlechthin, mag sie auch psychisch belastend sein, sondern nur bestimmte Formen von besonders belastender Schwerarbeit zu berücksichtigen.

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