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Die Europäische Arbeitsbehörde

SteuerrechtAufsatzStefan SchusterASoK 2020, 29 - 32 Heft 1 v. 1.1.2020

Mit der Europäischen Arbeitsbehörde (European Labour Authority – ELA) wurde ein weiterer Schritt gesetzt, um die Europäische Säule sozialer Rechte (ESSR) zu festigen und umzusetzen. Der Zweck der ELA soll in diesem Beitrag skizziert werden.

Abstract aus Arbeits- und Sozialrechtskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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