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II.Weitere Einmalzahlung für Arbeitslose

Neues aus der GesetzgebungSteuerrechtASoK 2020, 473 Heft 12 v. 1.12.2020

Bereits im September 2020 haben arbeitslose Menschen eine Einmalzahlung erhalten, sofern sie zwischen Mai und August 2020 zumindest 60 Tage arbeitslos waren. Aufgrund des Beschlusses des Nationalrats vom 20. 11. 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird (147/BNR 27.

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