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Und täglich grüßt die Umkleidezeit

SteuerrechtAufsatzMichael GeiblingerASoK 2020, 369 - 374 Heft 10 v. 1.10.2020

Es ist allseits bekannt, dass die Qualifikation der Umkleidezeit als entgeltpflichtige Arbeitszeit regelmäßig Gegenstand von gerichtlichen Prozessen ist. Der OGH beschäftigte sich in seiner Entscheidung vom 25. 5. 2020, 9 ObA 13/20g, richtungsweisend mit der Frage, ob eine (besonders) auffällige Arbeitskleidung dazu führen kann, dass die Umkleidezeit als Arbeitszeit gilt.

Abstract aus Arbeits- und Sozialrechtskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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