Normen: Art 37 VO (EU) 2016/679 ; § 26 DSG idF BGBl I Nr 24/2018; Art 39 VO (EU) 2016/679 ; Art 38 Abs 3 VO (EU) 2016/679 ; § 101 ArbVG
Schlagwörter:
Datenschutzrecht; Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO); Geschäftsgeheimnisse; gemeinsamer Datenschutzbeauftragter; Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten; Behörden; öffentliche Stellen; Unternehmen; freiwillige Bestellung eines Datenschutzbeauftragten; Hilfspersonal; mehrere Datenschutzbeauftragte; Stellung des Datenschutzbeauftragten; Aufgaben des Datenschutzbeauftragten; interner Datenschutzbeauftragter; externer Datenschutzbeauftragter; Weisungsfreiheit; Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung; Verantwortlicher; Auftragsverarbeiter; Weisungsrecht; Abberufung des Datenschutzbeauftragten; Motivkündigung; Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Kündigung; Beendigung der Tätigkeit eines Datenschutzbeauftragten; Kündigungsschutz; betrieblicher Datenschutzbeauftragter