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Überwachungsrecht des Betriebsrats nach § 89 ArbVG betreffend die Einhaltung von "Rechtsvorschriften" umfasst auch betriebliche Übung

Aus der aktuellen RechtsprechungArbeitsrechtDr. Edith Marhold-WeinmeierASoK 2019, 278 - 279 Heft 7 v. 12.7.2019

Entscheidung: OGH 27.02.2019, 9 ObA 9/19t

Normen: § 89 ArbVG; § 91 Abs 2 ArbVG; § 260 Abs 1 ArbVG

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