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Voraussetzungen der Geltendmachung von Krankenstand als personenbezogenem Kündigungsgrund und soziale Gestaltungspflicht

Aus der aktuellen RechtsprechungArbeitsrechtDr. Edith Marhold-WeinmeierASoK 2019, 158 - 159 Heft 4 v. 5.4.2019

Entscheidung: OGH 28.11.2018, 9 ObA 123/18f

Normen: § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG

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