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Kündigung nach Erreichen des Regelpensionsalters bewirkt bei Bezug der ASVG-Höchstpension (in der Regel) keine wesentliche Interessenbeeinträchtigung

Aus der aktuellen RechtsprechungArbeitsrechtDr. Edith Marhold-WeinmeierASoK 2017, 239 Heft 6 v. 1.7.2017

Entscheidung: OGH 26.01.2017, 9 ObA 13/16a

Normen: § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG; § 17 Abs 1 Z 7 GlBG

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