Entscheidung: VwGH 28.03.2017, Ra 2014/08/0056
Schlagwörter:
Weiterbildungsgeld; Jahresbeitragsgrundlage; Arbeitslosengeld; keine arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung; Einkommen als Ferialpraktikant; Arbeitsmarktverwaltung; Berechnung des Weiterbildungsgeldes; Bemessung des Arbeitslosengeldes; Bemessungsgrundlage für das Arbeitslosengeld; Einkommen aus Ferialjob