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Tätigkeit als Wahlzeuge (§ 23 BRWO) kann Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 8 Abs 3 AngG begründen

Aus der aktuellen RechtsprechungArbeitsrechtDr. Edith Marhold-WeinmeierASoK 2017, 200 Heft 5 v. 14.5.2017

Entscheidung: OGH 26.01.2017, 9 ObA 121/16h

Normen: § 23 BRWO; § 55 Abs 1 ArbVG; § 8 Abs 3 AngG; § 13 Abs 4 BRWO; § 115 ArbVG; § 116 ArbVG

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