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Verfristung der Zustimmungsklage bewirkt Verwirkung des Entlassungsgrundes

Aus der aktuellen RechtsprechungArbeitsrechtDr. Edith Marhold-WeinmeierASoK 2017, 479 Heft 12 v. 23.12.2017

Entscheidung: OGH 24.08.2017, 8 ObA 37/17z

Normen: § 12 Abs 2 MSchG; § 12 Abs 4 MSchG; § 8f VKG; § 7 Abs 3 VKG; § 12 Abs 5 MSchG

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