Entscheidung: BFG 04.08.2017, RV/7100272/2012
Schlagwörter:
Familienlastenausgleich; Lohnsteuer; Vorteil aus dem Dienstverhältnis; Lohnsteuerabzug; Dienstgeberbeitrag; Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag; Arbeitslohn; Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit; Sonderzahlung; Prämienzahlungen; Dienstnehmer; Dienstgeber; kein Werkvertrag; Arbeitnehmer; Vertretungsleistungen; Vertretungstätigkeit