Entscheidung: OGH 27.07.2017, 4 Ob 53/17y
Schlagwörter:
Arbeiten am 8. Dezember; gesetzlicher Feiertag; Arbeitnehmerschutz; Großhandel; Kleinhandel; Kleinverkauf von Waren; Arbeitsruhegesetz (ARG); Einzelhandel; unlautere Geschäftspraktiken; Großhändler; Einzelhändler; Beschäftigung von Arbeitnehmern am 8. Dezember; Ausnahmebestimmungen von Arbeitnehmerschutznormen