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Handel: Arbeiten am 8. 12. (Mariä Empfängnis) ist nur teilweise zulässig

ArbeitsrechtJudikaturASoK 2017, 390 Heft 10 v. 28.10.2017

Entscheidung: OGH 27.07.2017, 4 Ob 53/17y

Schlagwörter:

Arbeiten am 8. Dezember; gesetzlicher Feiertag; Arbeitnehmerschutz; Großhandel; Kleinhandel; Kleinverkauf von Waren; Arbeitsruhegesetz (ARG); Einzelhandel; unlautere Geschäftspraktiken; Großhändler; Einzelhändler; Beschäftigung von Arbeitnehmern am 8. Dezember; Ausnahmebestimmungen von Arbeitnehmerschutznormen

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