Entscheidung: OGH 25.07.2017, 9 ObA 44/17m
Schlagwörter:
Abfertigungsrecht; Abfertigung Alt; Diensterfindungsvergütungen nach dem Patentgesetz; Bemessungsgrundlage der Abfertigung; Entgeltbegriff; nicht zur Erfindertätigkeit angestellter Dienstnehmer; zu vergütende Diensterfindung; abfertigungswirksame Entgeltbestandteile; regelmäßige Diensterfindungsvergütungen; Vergütungen für Diensterfindungen