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Sozialversicherung der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen

ArbeitsrechtAufsatzASoK 2015, 174 Heft 5 v. 1.5.2015

Normen: § 2 Abs 1 Z 4 GSVG

Schlagwörter:

Sozial­versicherung; allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige; Versicherungspflicht; Rechtsgutachten;

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