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Kein Ausbildungskostenrückersatz bei Mutterschaftsaustritt nach § 15r MSchG

Aus der aktuellen RechtsprechungArbeitsrechtDr. Edith Marhold-WeinmeierASoK 2015, 77 - 78 Heft 2 v. 1.2.2015

Entscheidungen: OGH 29. 9. 2014, 8 ObA 57/14m; OGH 8 ObA 17/12a

Normen: § 15r MSchG; § 2d Abs 4 AVRAG; §§ 26 f AngG; § 82 GewO; § 82a GewO

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