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Banken-Kollektivvertrag: Wartefrist und Stichtagsregelung für Administrativpensionen - Für alle nach dem 1.1.1992 eingetretenen Mitarbeiter in Banken kommt diese besondere Form eines kollektivvertraglichen Kündigungsschutzes bzw einer Versorgungsleistung

ArbeitsrechtJudikaturDr. Sieglinde GahleitnerASoK 2014, 322 - 324 Heft 9 v. 1.9.2014

Normen: § 8 KV-Pensionsreform 1961

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