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Die Bildungsfreistellung für Betriebsratsmitglieder - Bleibt das Mitglied des Betriebsrats wegen Bildungsfreistellung der Arbeit fern und wurde der Freistellungszeitpunkt nicht im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber festgesetzt, besteht kein Entgeltanspruch

ArbeitsrechtAufsatzDr. Thomas RauchASoK 2014, 248 - 252 Heft 7 v. 1.7.2014

Normen: § 39 Abs 2 ArbVG; §§ 116 f ArbVG; §§ 118 f ArbVG; § 67 Abs 1 EStG; § 33 BRGO

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