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Abgeltung von Reisezeit im öffentlichen Dienst - Innerhalb der im Dienstplan vorgesehenen Dienstzeit hat eine Abgeltung von Reisezeit von Beamten und Vertragsbediensteten des Bundes immer zu erfolgen

ArbeitsrechtJudikaturMag. Sebastian ZankelASoK 2014, 259 - 262 Heft 7 v. 1.7.2014

Normen: § 20 VBG; § 22 Abs 1 VBG; § 3 GehG; § 16 Abs 1 und Abs 2 GehG; Art 153 AEUV; § 48 BDG; § 48a Abs 1 BDG; § 49 BDG; Art 2 Z 1 der EU-Arbeitszeitrichtlinie; Art 7 der EU-Arbeitszeitrichtlinie

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