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Der Begriff der "sozialwidrigen Kündigung" im Licht der aktuellen Judikatur - Erst zu erwartende Verdiensteinbußen von 20 % oder mehr deuten auf gewichtige soziale Nachteile hin

ArbeitsrechtJudikaturDr. Thomas RauchASoK 2014, 202 - 206 Heft 6 v. 1.6.2014

Normen: § 105 Abs 3 Z 2 und Abs 3b ArbVG

Schlagwörter:

Sozialwidrigkeit; Arbeitgeber; Kündigung; Beeinträchtigung wesentlicher Interessen; Kündigungsschutz; Kündigungsgründe; Arbeitslosigkeit; sozial ungerechtfertigt; Einkommensminderung; Einkommensschwankungen; Betriebsrat; Sozialvergleich; Luxusaufwendungen; Vermögen; Pension; selbständige Tätigkeit; Lebenserhaltungskosten; Betriebszugehörigkeit; 50. Lebensjahr; Arbeitnehmer; ältere; Kündigungsanfechtung; Konkretisierungszeitpunkt;

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