Normen: § 105 Abs 3 Z 2 und Abs 3b ArbVG
Schlagwörter:
Sozialwidrigkeit; Arbeitgeber; Kündigung; Beeinträchtigung wesentlicher Interessen; Kündigungsschutz; Kündigungsgründe; Arbeitslosigkeit; sozial ungerechtfertigt; Einkommensminderung; Einkommensschwankungen; Betriebsrat; Sozialvergleich; Luxusaufwendungen; Vermögen; Pension; selbständige Tätigkeit; Lebenserhaltungskosten; Betriebszugehörigkeit; 50. Lebensjahr; Arbeitnehmer; ältere; Kündigungsanfechtung; Konkretisierungszeitpunkt;