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Härtefallklausel des § 255 Abs 3a und 3b ASVG - zumutbarer Zeitdruck

Aus der aktuellen RechtsprechungSozialrechtDr. Edith Marhold-WeinmeierASoK 2014, 237 Heft 6 v. 1.6.2014

Normen: § 255 Abs 3a und Abs 3b ASVG

Schlagwörter:

Tätigkeiten; mit geringstem Anforderungsprofil; leichte körperliche; Härtefallregelung; Anspruchsvoraussetzungen; überdurchschnittlicher; Zeitdruck; phasenweise Überschreitung; durchschnittlicher; Versicherte; ungelernte Berufe; Leistung wegen geminderter Arbeitsfähigkeit; vorwiegend in sitzender Haltung ausgeübte; stark leistungseingeschränkte ungelernte Arbeitnehmer; einfacher; ständiger; dauernder; zeitweise; besonderer; Invalidität; Invaliditätspension; Pensionsanspruch;

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