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Welcher Lohn liegt dem Grundlohn zugrunde? - Die Ermittlung des "richtigen" Kollektivvertrags bei Entsendungen

ArbeitsrechtAufsatzMMag. Dr. Christoph WiesingerASoK 2014, 17 - 20 Heft 1 v. 1.1.2014

Normen: § 7b Abs 1 Z 1 AVRAG; Art 3 Abs 8 Entsende-RL; § 8 ArbVG; § 373a GewO

Schlagwörter:

Entsendung durch ausländische Arbeitgeber nach Österreich; grenzüberschreitende Dienstleistung; Entgeltanspruch der entsendeten Arbeitskräfte; Grundlohn; Bemessungsgrundlage; Kollektivvertragszugehörigkeit; allgemeine Verbindlichkeit eines Kollektivvertrags;

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