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Betriebsbegriff gemäß § 34 ArbVG

Aus der aktuellen RechtsprechungArbeitsrechtDr. Edith Marhold-WeinmeierASoK 2014, 487 Heft 12 v. 1.12.2014

Normen: §§ 34 f ArbVG; § 59 Abs 2 ArbVG

Schlagwörter:

Betriebsratswahl; Zweigniederlassung; Selbstständigkeit; Anfechtung; Vorliegen eines Betriebs Eigenständigkeit; Betriebsbegriff; Hilfsbetrieb; Ergänzungsbetrieb; Betriebsstättenstandort; einheitlicher Betrieb;

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