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Altersgrenze für den Richterdienst keine verbotene Altersdiskriminierung

EuroparechtJudikaturASoK 2014, 474 Heft 12 v. 1.12.2014

Normen: § 99 RStDG

Schlagwörter:

Arbeitsrecht; Richteramt; Amtshaftungsrecht; Ausübung; verfassungsrechtliche Bedenken; Justizorgane; Altersgrenze; Höchstalter; öffentlicher Dienst; öffentlich Bedienstete; Mitglieder des VfGH; Verfassungswidrigkeit; Europarechtswidrigkeit; Altersregel; Beamte; Richter; 65. Lebensjahr; 70. Lebensjahr; öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis; Ruhestand;

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