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Verlängerung der Schlussbesprechungsverordnung - ein Gewinn? - Weitere Verbesserungen wären im Verfahren nötig

SozialversicherungsrechtAufsatzMag. Stefan SchusterASoK 2014, 471 - 474 Heft 12 v. 1.12.2014

Normen: VO des BMF, BGBl II Nr 231/2014

Schlagwörter:

Schlussbesprechung von Sozialversicherungsprüfungen; BMF; Umqualifizierung; Dienstnehmer; Werknehmer; Gebietskrankenkassen; Schlussbesprechungen; GPLA; Vertreter; Teilnahme; Beiziehung; Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft; SVA; Sozialversicherungsanstalt der Bauern; SVB; Gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben; echte; Dienstverhältnisse; freie; Werkverträge; Verbesserungsvorschläge; Umstellung; Versicherungsverhältnisse; GSVG; BSVG; Pflichtversicherungsverhältnisse; ASVG; Selbständigkeit; Nichtselbständigkeit;

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