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Kompetenzen der Belegschaftsorgane - Wird bspw. eine Betriebsvereinbarung von einem hierfür nicht zuständigen Belegschaftsorgan unterfertigt, so ist sie rechtsunwirksam

ArbeitsrechtAufsatzDr. Thomas RauchASoK 2014, 417 - 421 Heft 11 v. 1.11.2014

Normen: § 40 Abs 4 ArbVG; § 76 Abs 1 bis 5 ArbVG; §§ 89 bis 92 ArbVG; §§ 94 f ArbVG; §§ 108 f ArbVG; §§ 113 f ArbVG; §§ 133 f ArbVG; § 115 GmbHG; § 15 AktG

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