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Dienstverhinderung durch Katastrophen: Arbeiter und Angestellte bei Entgeltfortzahlung gleichgestellt

Neues aus der GesetzgebungArbeitsrechtMag. Erwin RathASoK 2013, 322 - 323 Heft 8 v. 1.8.2013

Normen: § 8 Abs 3 AngG; § 1154b Abs 5 ABGB; § 1154b Abs 6 ABGB

Schlagwörter:

Dienstverhinderung; Entgeltfortzahlung; Arbeiter; Katastrophe; persönliche Betroffenheit;

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