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Eventualkündigung wegen Kündigungsanfechtung ist kein verpöntes Motiv im Sinne des § 105 Abs. 3 Z 1 lit. i ArbVG

Aus der aktuellen RechtsprechungArbeitsrechtDr. Edith Marhold-WeinmeierASoK 2013, 330 Heft 8 v. 1.8.2013

OGH 27.11.2012, 8 ObA 63/12s

Schlagwörter:

Kündigungsanfechtung; verpöntes Motiv; Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis; Eventualkündigung; Kündigungsfreiheit;

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