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Unanwendbarkeit eines Sozialplans bei Organisationsänderungen ohne Auswirkungen auf die Belegschaft - Darstellung anhand eines Beispiels aus der Praxis

ArbeitsrechtAufsatzMag. Sebastian ZankelASoK 2013, 180 - 184 Heft 5 v. 1.5.2013

Normen: § 109 Abs 1 Z 4 ArbVG; § 109 Abs 1 Z 5 ArbVG; § 109 Abs 1 Z 6 ArbVG; § 109 Abs 3 ArbVG

Schlagwörter:

Sozialplan; Voraussetzungen; Betriebsänderung; Auslagerung eines Betriebsteils; Änderung der Arbeits- und Betriebsorganisation; Einführung neuer Arbeitsmethoden; Einführung von Rationalisierungsmaßnahmen von erheblicher Bedeutung; wesentliche Nachteile; Betroffenheit erheblicher Teile der Belegschaft;

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