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Die Antwortpflicht des Arbeitgebers bei der Urlaubsgewährung

ArbeitsrechtAufsatzMag. Michael GeiblingerASoK 2013, 101 - 110 Heft 3 v. 1.3.2013

OGH 28.6.2012, 8 ObA 31/12k; OGH 18.10.1989, 9 ObA 267/89; OGH 5.3.1997, 9 ObA 29/97y; OLG Linz 24.4.2012, 12 Ra 19/12v; OGH 9.4.1997, 9 ObA 114/97y

Schlagwörter:

Urlaub; konkludente Urlaubsvereinbarung; Betriebsübung; einseitiger Urlaubsantritt; Fürsorgepflicht; rechtzeitige Bekanntgabe des Urlaubswunsches; Antwortpflicht des Arbeitgebers; Verletzung; Schadenersatzanspruch; vorzeitiger Austritt;

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