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Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das System des PRIKRAF - Differenzierte Behandlung von Krankenanstalten ist sachlich gerechtfertigt

KrankenanstaltenAufsatzDr. Ferdinand FelixASoK 2013, 111 - 114 Heft 3 v. 1.3.2013

VfGH 12.10.2012, B 584/11; VfGH 11.12.2007, B 1083/07, G 233/06 ua

Schlagwörter:

Sozialversicherungsrecht; Verfassungsrecht; Privatkrankenanstalten; Finanzierung; PRIKRAF; Aufnahme in PRIKRAF-Liste; Pflegekostenzuschuss des Sozialversicherungsträgers;

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