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Der Sozial- und Weiterbildungsfonds im AÜG - Faktische Verteuerung von Leiharbeit durch neue Lohnnebenkosten

ArbeitsrechtAufsatzMag. Stefan SchusterASoK 2013, 47 - 52 Heft 2 v. 1.2.2013

Normen: § 22c AÜG; § 3 Abs 1 Z 3 lit a EStG

Schlagwörter:

Weiter­bildung; Sozialfonds; Leiharbeitnehmer; Schutz; Verteuerung; Lohnnebenkosten; Aufgaben; Organe; Leistungen; Mittelaufbringung; Überlasser;

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