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Korrektur des Vorrückungsstichtags für Arbeitsverhältnisse, die vor Ablauf der Umsetzungsfrist für die Richtlinie 2000/78/EG am 3. 12. 2003 abgeschlossen wurden

ArbeitsrechtJudikaturDr. Edith Marhold-WeinmeierASoK 2013, 80 Heft 2 v. 1.2.2013

Normen: Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie 2000/78/EG; § 13 Abs 1 Z 2 B-GlBG

Schlagwörter:

Altersdiskriminierung; Vorrückung; Arbeitsverhältnis; Umsetzung; Frist; Anwendungsbereich; Unionsrecht;

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