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Zustimmungspflicht des Betriebsrats gemäß § 96 Abs 1 Z 3 ArbVG zu einem elektronischen Schließsystem

ArbeitsrechtJudikaturDr. Edith Marhold-WeinmeierASoK 2013, 79 Heft 2 v. 1.2.2013

Normen: § 96 Abs 1 ArbVG; § 381 EO

Schlagwörter:

Begriff der Kontrollmaßnahme; Schließsystem; Verwaltungssoftware; Betriebsrat; Ereignisliste; Büroraum;

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