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Verbot unlauterer Geschäftspraktiken gilt auch für gesetzliche Krankenkassen

WettbewerbsrechtJudikaturASoK 2013, 445 Heft 11 v. 1.11.2013

EuGH 3.10.2013, C-59/12

Schlagwörter:

Rs BKK Mobil Oil / Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs; unlautere Geschäftspraktiken; Richtlinie; Anwendungsbereich; Gewerbetreibender; Körperschaft des öffentlichen Rechts; Krankenversicherungsträger;

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