Mit seiner Entscheidung hält der VwGH fest, dass einem ehemaligen und seit 2008 Arbeitslosen Arbeitslosengeld zu verwehren ist, wenn er als Selbständiger in der Pflichtversicherung Versicherungsmonate erworben hat.
VwGH 2011/08/0194
Mit seiner Entscheidung hält der VwGH fest, dass einem ehemaligen und seit 2008 Arbeitslosen Arbeitslosengeld zu verwehren ist, wenn er als Selbständiger in der Pflichtversicherung Versicherungsmonate erworben hat.
VwGH 2011/08/0194