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VwGH bestätigt sofortige Kürzung der Mindestsicherung um die Hälfte

SozialrechtJudikaturASoK 2012, 229 Heft 6 v. 1.6.2012

§ 8 MSG

Vorliegender Entscheidung wohnt die Frage inne, ob die Kürzung der Mindestsicherung um die Hälfte zu rechtfertigen ist, wenn sich ein Betroffener dagegen verwehrt, seine Arbeitskraft einzusetzen (Salzburg).

VwGH 2010/10/0210

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