vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Pflichtzahl und Erfüllung der Beschäftigungspflicht nach dem BEinstG

ArbeitsrechtAufsatzDr. Thomas Rauch, Wirtschaftskammer WienASoK 2012, 104 - 109 Heft 3 v. 1.3.2012

Zusammenfassung: Arbeitgeber, die innerhalb Österreichs 25 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigen, sind gemäß § 1 BEinstG verpflichtet, auf je 25 Arbeitnehmer mindestens einen begünstigten Behinderten einzustellen, andernfalls ist für jeden nicht beschäftigten begünstigten Behinderten eine Ausgleichstaxe zu entrichten. Seit 2011 sind Staffelungsregelungen vorgesehen, die für größere Unternehmen eine höhere Ausgleichstaxe vorsehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!