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Einhaltung der Formvorschriften bei der Elternteilzeit

ArbeitsrechtAufsatzDr. Thomas Rauch, Mitarbeiter der Wirtschaftskammer WienASoK 2012, 42 - 44 Heft 2 v. 1.2.2012

§ 15j MSchG; § 8b VKG; § 19d AZG; § 2 Abs 2 AVRAG

Im vorliegenden Beitrag befasst sich der Autor mit den Formvorschriften und der Präzisierungspflicht bei der Vereinbarung der Elternteilzeit. Er stellt Judikatur des OGH zu dieser Thematik dar und geht auf die Frage ein, ob eine Aufklärungspflicht des Arbeitgebers zur Elternteilzeit angenommen werden kann.

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