§ 23 Abs 1 AngG; § 36 Abs 2 AngG
In der gegenständlichen Entscheidung führte der OGH aus, wie die Entgeltgrenze für die Gültigkeit einer Konkurrenzklausel gemäß § 36 Abs 2 AngG zu ermitteln ist. Er legte dar, warum für die Beurteilung auf die Höhe des Abfertigungsanspruches zurückgegriffen werden kann.