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Ermittlung der Entgeltgrenze nach § 36 Abs 2 AngG

ArbeitsrechtJudikaturDr. Edith Marhold-Weinmeier, ASG WienASoK 2012, 480 Heft 12 v. 1.12.2012

§ 23 Abs 1 AngG; § 36 Abs 2 AngG

In der gegenständlichen Entscheidung führte der OGH aus, wie die Entgeltgrenze für die Gültigkeit einer Konkurrenzklausel gemäß § 36 Abs 2 AngG zu ermitteln ist. Er legte dar, warum für die Beurteilung auf die Höhe des Abfertigungsanspruches zurückgegriffen werden kann.

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